Wie oft muss der Sozialbericht den Behörden vorgelegt werden?
Grundsätzlich alle zwei Jahre. Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet Sie, die Maßnahmen des Spieler- und Jugendschutzes fortlaufend zu dokumentieren und auf dieser Grundlage alle zwei Jahre gegenüber Ihrer Glücksspielaufsichts- bzw. Erlaubnisbehörde Bericht zu erstatten (§ 6 Abs. 2 GlüStV 2021). Einzelne Bundesländer können abweichende Stichtage oder kürzere Abstände vorsehen – maßgeblich sind das jeweilige Landesausführungsgesetz und Ihre Erlaubnis. Die für Sie konkret geltende Frist bestätigt Ihnen Ihre Erlaubnisbehörde. Weil Turnus und Stichtag je nach Land und Erlaubnisdatum variieren, müssen Sie das nicht selbst im Blick behalten: Mit dem Ardanto-Sozialbericht liegt Ihr vollständiger Bericht jederzeit auf Knopfdruck bereit – passend zu Ihrer individuellen Frist, ohne manuelle Fleißarbeit.