Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Ardanto GmbH

Stand: 02.01.2026 · Version: 1.0

Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen (nachfolgend „NLB”) gelten für sämtliche Produkte und Leistungen der Ardanto GmbH. Sie bestehen aus einem Allgemeinen Teil (Teil 1), der für alle Produkte gilt, und Besonderen Bedingungen (Teil 2), die je Produkt zusätzliche und vorrangige Regelungen enthalten. Das jeweils gebuchte Produkt ergibt sich aus dem von Ardanto erstellten und vom Kunden angenommenen Angebot.

Teil 1 – Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese NLB gelten für alle Verträge zwischen der Ardanto GmbH, Achterweg 14, 56812 Dohr, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Valérie Pilard (nachfolgend „Ardanto” oder „Anbieter”) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde”) über die in Teil 2 beschriebenen Produkte und Leistungen, insbesondere die OASIS-App, das elektronische Sozialkonzept (Professional/Enterprise), das Sozialkonzept in Papierform. 1.2 Diese NLB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Maßgeblich ist die im Angebot bezeichnete Version. 1.3 Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht. 1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Ardanto ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringt.

§ 2 Begriffsbestimmungen

2.1 „Produkt/Leistung” ist die im Angebot bezeichnete Leistung nach Maßgabe des jeweils einschlägigen Moduls in Teil 2. 2.2 „OASIS-App” ist die im Modul A und der zugehörigen Leistungsbeschreibung beschriebene Webanwendung als Anschlusslösung an das Spielersperrsystem OASIS. 2.3 „Sozialkonzept” ist das nach den Vorgaben des GlüStV 2021 und der jeweils einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen erstellte Konzept zur Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht, in elektronischer oder papierbasierter Form. 2.4 „Betriebsstätte” ist ein durch die zuständige Behörde genehmigter Standort in dem Glückspiel, im Sinne des GlüStV 2021 angeboten wird. 2.5 „Vertrauliche Informationen” sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. 2.6 „Angebot” ist das von Ardanto erstellte, vom Kunden anzunehmende individuelle Angebot, das das gebuchte Produkt, den Leistungsumfang des Produktes, die Vergütung, die Laufzeit und die anwendbare Fassung dieser NLB konkretisiert. 2.7 „Kunde” ist der jeweilige Vertragspartner von Ardanto; dies kann insbesondere der Aufsteller der Geldspielgeräte oder der Betreiber (Wirt) der Betriebsstätte sein.

§ 3 Vertragsbestandteile und Rangfolge

3.1 Vertragsbestandteile sind – in dieser Rangfolge – (1) das vom Kunden angenommene Angebot, (2) die für das gebuchte Produkt einschlägigen Besonderen Bedingungen (Teil 2) nebst zugehöriger Leistungsbeschreibung, (3) dieser Allgemeine Teil (Teil 1). 3.2 Bei Widersprüchen gehen die vorrangigen Bestandteile den nachrangigen vor. Regelungen der Besonderen Bedingungen gehen dem Allgemeinen Teil nur insoweit vor, als sie ausdrücklich abweichen.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

4.1 Die Darstellung der Produkte, insbesondere auf der Website, stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. 4.2 Ardanto erstellt dem Kunden auf Grundlage seiner Anfrage ein individuelles Angebot, das das gebuchte Produkt, den Leistungsumfang, die Vergütung, die Laufzeit und die anwendbare Fassung dieser NLB bezeichnet. Das Angebot ist, soweit darin nicht anders angegeben, 14 Tage ab Zugang bindend. 4.3 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme erfolgt durch Unterzeichnung/elektronische Freigabe oder Bestätigung in Textform. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Bindungsfrist an, erlischt es. Nimmt er es nur mit Änderungen an, gilt dies als neues Angebot des Kunden, das der Bestätigung durch Ardanto bedarf.

§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Verzug

5.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Laufzeiten. Alle Preis zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Laufende Entgelte (z. B. für die Softwareüberlassung) werden – soweit nicht abweichend vereinbart – jeweils drei Monate im Voraus in Rechnung gestellt; einmalige Entgelte (z. B. Einrichtung, Papier-Sozialkonzept) mit Vertragsschluss bzw. Leistungserbringung. 5.2 Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5.3 Die Verzugszinsen betragen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. 5.4 Eine Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen

6.1 Bei auf unbestimmte Zeit oder mit stillschweigender Verlängerung geschlossenen Verträgen ist Ardanto berechtigt, die laufenden Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines Verlängerungszeitraums anzupassen, um Änderungen der eigenen Kosten (insbesondere für Personal, Betrieb, Hosting, Lizenzen und gesetzlich bedingten Mehraufwand) abzubilden. 6.2 Übersteigt eine Erhöhung 5 % des bisherigen Entgelts, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen. Hierauf wird Ardanto in der Ankündigung hinweisen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und richtig bereit und hält sie aktuell. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Auftrag bereitgestellten Angaben ist der Kunde verantwortlich. 7.2 Verzögerungen, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden beruhen, hat Ardanto nicht zu vertreten; sie verlängern vereinbarte Fristen entsprechend und lassen die vereinbarte Vertragslaufzeit unberührt. 7.3 Der Kunde stellt Ardanto von Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

§ 8 Schutz- und Nutzungsrechte

8.1 Alle Rechte an den von Ardanto überlassenen Produkten, Software, Dokumenten, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Ardanto. Der Kunde erhält nur die im jeweiligen Modul eingeräumten Nutzungsrechte. 8.2 Soweit nicht abweichend geregelt, sind die eingeräumten Nutzungsrechte nicht ausschließlich, nicht übertragbar, auf die Betriebsstätten des Kunden bzw. den vereinbarten Zweck beschränkt und nur bei vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts wirksam. 8.3 Eine über den vertraglich gestatteten Umfang hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Ardanto in Textform unzulässig.

§ 9 Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien wahren über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung fort. 9.2 Ausgenommen sind Informationen, die dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung beruht, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind. 9.3 Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten nur Berater und Mitarbeiter, die diese kennen müssen und die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

10.1 Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere DSGVO und BDSG. 10.2 Soweit Ardanto im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der als Anlage Vertragsbestandteil wird. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingebrachten Daten verantwortlich.

§ 11 Haftung

11.1 Ardanto haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. 11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 11.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Ardanto. 11.4 Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung eingetreten wäre.

§ 12 Laufzeit und Kündigung (Grundsätze)

12.1 Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Modul und dem Angebot. 12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für Ardanto liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung eine über den Vertrag hinausgehende Nutzung nicht innerhalb angemessener Frist einstellt oder mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät. 12.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Höhere Gewalt

13.1 Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Ardanto (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder des OASIS-Systems) hat Ardanto nicht zu vertreten. Für ihre Dauer ruhen die betroffenen Leistungspflichten; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 14 Kommunikation

14.1 Die gesamte Kommunikation zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag – einschließlich rechtserheblicher Erklärungen wie Angebot, Annahme, Anzeigen, Fristsetzungen und Kündigungen – erfolgt ausschließlich per E-Mail an die von der jeweiligen Partei zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Andere Kommunikationswege sind nicht zugelassen, soweit in diesen NLB oder im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Jede Partei hält ihre E-Mail-Adresse empfangsbereit und aktuell und teilt eine Änderung der Adresse unverzüglich per E-Mail mit. 14.2 Die E-Mail-Kommunikation erfolgt unverschlüsselt. Der Kunde ist über die damit verbundenen Risiken (insbesondere die mögliche Kenntnisnahme durch Dritte) informiert und willigt in die unverschlüsselte Übermittlung ein. Wünscht eine Partei eine verschlüsselte Übertragung, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. 15.2 Ardanto ist berechtigt, diese NLB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden in Textform mit einer Frist von sechs Wochen mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die Änderungen als genehmigt; hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. 15.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Ardanto in Textform auf Dritte übertragen. 15.4 Auf die Vertragsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. 15.5 Gerichtsstand ist Koblenz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 15.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil 2 – Besondere Bedingungen (Module)

Modul A – OASIS-App (Softwareüberlassung)

A.1 Gegenstand. Ardanto überlässt dem Kunden die OASIS-App für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service). Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Der Zugriff erfolgt über einen aktuellen Browser mittels der von Ardanto übersandten Zugangsdaten. A.2 Rechteeinräumung. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des Entgelts das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit beschränkte, widerrufliche, nicht übertragbare und nur nach Maßgabe dieses Moduls unterlizenzierbare Recht, die OASIS-App im vereinbarten Umfang in der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. A.3 Betriebsstättenbindung. Das Nutzungsrecht ist an die jeweilige Betriebsstätte mit einem Zertifikat, einem Zertifikatspasswort, einer OASIS-Betriebsstättenkennung und dem WS-Passwort der Betriebsstätte gebunden. Je Betriebsstätte können bis zu der im Angebot genannten Zahl von Nutzern mit je einem Endgerät zeitgleich zugreifen. Eine Überführung der Lizenz auf eine andere Betriebsstätte innerhalb der Laufzeit bedarf der Zustimmung von Ardanto in Textform. A.4 Nutzerüberlassung; Übertragungs- und Unterlizenzierungsverbot. Der Kunde darf die App dem Betreiber (Wirt) und/oder den Mitarbeitern der jeweiligen Betriebsstätte zur Nutzung überlassen, soweit dies der Durchführung der am Standort erforderlichen Prüfungen – insbesondere der OASIS-Sperrabfrage – dient. Diese Personen handeln als Nutzer des Kunden im Rahmen von A.3; einer gesonderten Zustimmung von Ardanto bedarf es hierfür nicht. Der Kunde bleibt Ardanto gegenüber für die Einhaltung dieses Vertrages durch diese Nutzer verantwortlich. Im Übrigen ist das betriebsstättengebundene Nutzungsrecht nicht übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht ganz oder teilweise auf sonstige Dritte zu übertragen, zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen oder in sonstiger Weise weiterzugeben, Unterlizenzen einzuräumen oder es auf eine andere Betriebsstätte zu überführen. Ausgenommen ist allein die Nutzerüberlassung nach Absatz 1. Eine hiervon abweichende Weitergabe bedarf der vorherigen Zustimmung von Ardanto in Textform; eine ohne Zustimmung erfolgte Weitergabe ist unwirksam und berechtigt Ardanto zur Sperrung der betroffenen Zugänge sowie zur Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe von § 12. A.5 Zulässige Nutzung, Schutz. Der Kunde sichert die OASIS-App vor unbefugtem Zugriff, führt keine Last-, Performance- oder Penetrationstests durch und unterlässt Reverse-Engineering, Dekompilierung sowie die Umgehung technischer Schutz- und Verwaltungsmechanismen, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig. Eine missbräuchliche Nutzung (insbesondere Einsatz zu Test- oder Schulungszwecken, willkürliche Scanvorgänge ohne Prüfpflicht nach § 8 Abs. 3 GlüStV 2021, Nutzung bei ruhenden Anschlussvoraussetzungen) ist untersagt; Ardanto ist in diesen Fällen zur Einschränkung oder Sperrung berechtigt. A.6 Nutzerverwaltung. Der Kunde erhebt die Nutzerdaten, pflegt Betriebsstätten, Lizenzschlüssel und Nutzer in der Anwendung ein und ist gegenüber Nutzern und Ardanto für die Einhaltung von DSGVO und BDSG verantwortlich. Er kann Registrierung und Anschluss von Betriebsstätten gegen entsprechende Bevollmächtigung an Ardanto übertragen (Vollmachtsformular als Anlage 2). A.7 Verfügbarkeit und Wartung. Ardanto stellt eine hohe Systemverfügbarkeit bereit. Ardanto ist berechtigt, täglich zwischen 6:00 und 7:00 Uhr Wartungsarbeiten durchzuführen und bestehende Verbindungen zu trennen. Für Einschränkungen aufgrund technischer Störungen oder höherer Gewalt wird im Rahmen des § 11 gehaftet. Der Kunde hält für den Fall des Ausfalls der OASIS-App eine anderweitige Zugriffsmöglichkeit auf OASIS vor. A.8 Instandhaltung. Ardanto beseitigt Sach- und Rechtsmängel in angemessener Zeit und stellt während der Laufzeit entwickelte Updates kostenlos bereit. Änderungen von Format, Inhalt, Oberfläche und Bedienbarkeit sind zulässig, sofern die Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. A.9 Laufzeit. Der Vertrag über die OASIS-App wird für die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit (im Regelfall drei Monate) geschlossen und verlängert sich stillschweigend jeweils um drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von [z. B. vier Wochen] zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Mit Beendigung stellt der Kunde die Nutzung ein und unterbindet die Nutzung durch seine Nutzer; Ardanto ist zur Sperrung der Zugänge berechtigt.

Modul B – Elektronisches Sozialkonzept (Professional / Enterprise)

B.1 Gegenstand. Ardanto stellt dem Kunden ein vollständig elektronisches Sozialkonzept nach den Vorgaben des GlüStV 2021 bereit und hält es über die Vertragslaufzeit aktuell. Der Leistungsumfang (Professional oder Enterprise, einschließlich elektronischer Dokumentationsfunktion, automatischem Sozialbericht und Behördenexport-Assistent) ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. Die Nutzung der OASIS-App nach Modul A ist eingeschlossen; für sie gilt Modul A ergänzend. B.2 Rechtsnatur. Das elektronische Sozialkonzept umfasst eine Softwareüberlassung (Modul A) sowie eine laufende Dienstleistung (Erstellung, Pflege und Aktualisierung). Ardanto schuldet die fachgerechte Erstellung und Aktualisierung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg der Nutzung. B.3 Aktualisierung. Ardanto hält das elektronische Sozialkonzept über die gesamte Vertragslaufzeit auf dem jeweils aktuellen rechtlichen Stand und passt es bei Änderungen der maßgeblichen rechtlichen Vorgaben (insbesondere GlüStV, SpielV, landesrechtliche Bestimmungen) innerhalb angemessener Frist an. Darüber hinaus wird das elektronische Sozialkonzept bezogen auf die jeweilige Betriebsstätte des Kunden aktualisiert. Der Kunde hat die hierfür erforderlichen betriebs- und standortbezogenen Daten zuzuliefern; unterbleibt die Datenzulieferung oder erfolgt sie verspätet oder fehlerhaft, kann die betriebsstättenbezogene Aktualisierung insoweit nicht erfolgen; dies hat Ardanto nicht zu vertreten. Die jeweils aktualisierte Fassung wird elektronisch bereitgestellt. B.4 Mitwirkung. Der Kunde stellt die für Erstellung und Aktualisierung erforderlichen betriebs- und standortbezogenen Angaben nach § 7 bereit und hält sie aktuell. B.5 Keine Genehmigungsgewähr. Ardanto erstellt das Sozialkonzept nach fachlichen Maßstäben und dem bei Erstellung geltenden Rechtsstand. Ardanto übernimmt keine Gewähr für die Anerkennung oder Genehmigung des Sozialkonzepts durch eine Behörde oder für die Erteilung, den Fortbestand oder den Umfang glücksspielrechtlicher oder gewerberechtlicher Erlaubnisse. Die Umsetzung des Sozialkonzepts im laufenden Betrieb und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten obliegen allein dem Kunden. B.6 Nutzungsrecht. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf seine Betriebsstätten und die Vertragslaufzeit beschränkte Recht zur Nutzung des elektronischen Sozialkonzepts. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der eigenen Betriebsstätten ist unzulässig. B.7 Laufzeit und Beendigung. Es gilt Ziffer A.9 entsprechend, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Mit Beendigung des Vertrages erfolgt keine Übergabe des elektronischen Sozialkonzepts an den Kunden; der Zugriff auf das elektronische Sozialkonzept endet mit Vertragsende. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt. B.8 Eigentum am Sozialkonzept, Schutz, Vertragsstrafe. Das von Ardanto erstellte Sozialkonzept einschließlich aller Inhalte, Texte, Strukturen, Vorlagen und Dokumentationsmuster steht im geistigen Eigentum der Ardanto GmbH und bleibt urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ausschließlich das nach B.6 eingeräumte, zweckgebundene Nutzungsrecht; ein Eigentumsübergang findet nicht statt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, das Sozialkonzept ganz oder in Teilen außerhalb der vertraglich vorgesehenen Nutzung herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise entgegen dem geistigen Eigentum der Ardanto GmbH zu verwenden. Zulässig bleibt die bestimmungsgemäße Nutzung für die eigenen Betriebsstätten des Kunden, einschließlich der Vorlage bei der zuständigen Behörde. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen nach B.8 Absatz 1 verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 800,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Modul C – Sozialkonzept in Papierform (Werkleistung)

C.1 Gegenstand. Ardanto erstellt für den Kunden ein vollständiges Sozialkonzept in Papierform nach den Vorgaben des GlüStV 2021, insbesondere zur Vorlage im Rahmen der Erlangung der Aufstellgenehmigung nach § 33c GewO, einschließlich der vereinbarten Dokumentationsvorlagen. Es handelt sich um eine einmalige Werkleistung (§§ 631 ff. BGB). C.2 Leistungszeit. Ardanto stellt das Werk innerhalb der im Angebot genannten voraussichtlichen Bearbeitungszeit (Regelfall zehn Werktage, Express zwei Werktage) nach vollständigem Eingang der erforderlichen Angaben und Unterlagen des Kunden sowie – soweit vereinbart – der Vergütung bereit. Die Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart. C.3 Abnahme. Vor dem Druck des Sozialkonzepts übersendet Ardanto dem Kunden einen Datenabgleich. Der Datenabgleich wird so oft durchgeführt, bis der Kunde ihn als fehlerfrei meldet. Der Kunde hat den Datenabgleich zu prüfen und die Freigabe zum Druck per E-Mail zu erteilen. Eine Rüge oder Mängelmeldung ist nach der abschließenden Druckfreigabe nicht mehr möglich. Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie die zwingende Haftung nach Maßgabe von § 11 bleiben hiervon unberührt. C.4 Mängel. Bei Mängeln leistet Ardanto Nacherfüllung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts nach Maßgabe der Haftungsbeschränkungen in § 11. C.5 Keine Genehmigungsgewähr. Ziffer B.5 gilt entsprechend. C.6 Nutzungsrecht. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, auf die eigenen Betriebsstätten beschränkte Nutzungsrecht am erstellten Sozialkonzept. Vorlagen, Struktur und Know-how von Ardanto bleiben geschützt; eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist unzulässig. C.7 Eigentum am Sozialkonzept, Schutz, Vertragsstrafe. Das von Ardanto erstellte Sozialkonzept einschließlich aller Inhalte, Texte, Strukturen, Vorlagen und Dokumentationsmuster steht im geistigen Eigentum der Ardanto GmbH und bleibt urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ausschließlich das nach C.6 eingeräumte, zweckgebundene Nutzungsrecht; ein Eigentumsübergang findet nicht statt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, das Sozialkonzept ganz oder in Teilen über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, Dritten zu überlassen oder in sonstiger Weise entgegen dem geistigen Eigentum der Ardanto GmbH zu verwenden. Zulässig bleibt die bestimmungsgemäße Nutzung für die eigenen Betriebsstätten des Kunden, einschließlich der Vorlage bei der zuständigen Behörde. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen nach C.7 Absatz 1 verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 800,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie sonstiger Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Anlagenverzeichnis

Sämtliche im jeweiligen Angebot bezeichneten Anlagen sind Vertragsbestandteil, insbesondere:

  • Anlage 1 – Leistungsbeschreibung(en) des gebuchten Produkts
  • Anlage 2 – Vollmachtsformular OASIS (bei Übertragung der Registrierung nach A.6)
  • Anlage 3 – Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß § 10