Für Aufsteller von Geldspielgeräten
Aufstellgenehmigung und Sozialkonzept für Automatenaufsteller
Wer Geldspielgeräte gewerblich aufstellt, braucht mehr als die Erlaubnis nach § 33c GewO: Der Spielerschutz muss an jedem Aufstellort nachweisbar funktionieren. Ardanto liefert das Sozialkonzept fertig — inklusive OASIS-App, mit der Sie und Ihre Wirte die Pflichten gemäß Gewerbeordnung digital erfüllen.
Kostenlos anfragenAufstellgenehmigung nach § 33c GewO: wo das Sozialkonzept ins Spiel kommt
Die gewerbliche Aufstellung von Geldspielgeräten setzt die Aufstellerlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung voraus. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Aufsteller dabei belegen, dass der Spieler- und Jugendschutz gewährleistet ist — in der Praxis heißt das: ein tragfähiges Sozialkonzept und unterwiesenes Personal in der Gaststätte oder Spielhalle.
Zusätzlich braucht jeder einzelne Aufstellort seine Geeignetheitsbestätigung. Wer die Erlaubnis beantragt oder erweitert, kommt am Sozialkonzept für den Aufstellort also nicht vorbei — am schnellsten geht es mit einem fertigen, digital umgesetzten Konzept.
Mehr zum rechtlichen Rahmen: Glücksspielstaatsvertrag 2021Wer braucht die Aufstellerlaubnis — und wer nicht?
Bei der Aufstellung von Geldspielgeräten sind zwei Rollen zu unterscheiden, die jeweils eigene Pflichten haben.
Der Automatenaufsteller
Wer Geldspielgeräte gewerbsmäßig aufstellt und betreibt, benötigt die Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO — unabhängig davon, in wie vielen fremden Betrieben die Geräte stehen. Die Erlaubnis ist an den Aufsteller selbst gebunden und in ganz Deutschland gültig.
Der Betrieb, in dem die Geräte stehen
Die Gaststätte oder Spielhalle, in der Geräte eines Aufstellers stehen, braucht keine Aufstellerlaubnis. Für sie muss eine eigene Geeignetheitsbestätigung der Ortsbehörde vorliegen. Die Geeignetheitsbescheinigung ist an die Gaststätte oder Spielhalle gebunden.
Voraussetzungen für die Aufstellerlaubnis
Die zuständige Behörde prüft die Erlaubnis anhand mehrerer Voraussetzungen, die üblicherweise gemeinsam nachgewiesen werden müssen.
Persönliche Zuverlässigkeit
Antragstellende müssen ihre persönliche und gewerberechtliche Zuverlässigkeit nachweisen, in der Regel über ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Sachkundenachweis
Üblicherweise ist ein Nachweis der Sachkunde erforderlich, etwa in Form einer Unterrichtung oder Prüfung, häufig über die zuständige IHK.
Sozialkonzept und Spielerschutz
Der Spielerschutz muss nachweisbar umgesetzt sein — mit einem tragfähigen Sozialkonzept, geschultem Personal und laufender Dokumentation, nicht nur auf dem Papier.
Der genaue Ablauf variiert je nach Bundesland: Der Antrag wird bei der für den Gewerbestandort zuständigen Behörde gestellt, die die Unterlagen prüft und weitere Nachweise anfordern kann.
Warum brauchen Automatenaufsteller ein Sozialkonzept?
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nimmt alle in die Pflicht, die Glücksspiel veranstalten oder vermitteln — auch Aufsteller. § 6 GlüStV verlangt ein Sozialkonzept mit geschultem Personal, laufender Dokumentation und nachweisbarer Umsetzung. Für Aufsteller kommt die Besonderheit dazu: Ihre Geräte stehen in fremden Betrieben. Ohne ein System, das an jedem Aufstellort funktioniert, bleibt die Pflicht Theorie — und das Risiko bei Ihnen.
Sozialkonzept kaufen: das bekommen Sie
Maßgeschneidertes Sozialkonzept
Auf Ihr Aufstellgeschäft und Ihre Gaststätten zugeschnittenes Sozialkonzept nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und des jeweiligen Bundeslands. Bereit für Behörde und Erlaubnisverfahren.
OASIS-App für jeden Aufstellort
Sperrabfrage, Alterskontrolle und Dokumentation laufen digital — auch beim Partnerwirt, ohne Extra-Hardware.
Schulungsverwaltung
Erinnerungen und Nachweise für Ihr Personal und die Betriebe, in denen Ihre Geräte stehen.
Sozialbericht auf Knopfdruck
Pro Aufstellort auswertbar, als PDF oder CSV — versandfertig über den Behördenexport-Assistenten.
Ihre Geräte, fremde Betriebe: so bleibt alles nachweisbar
Im Admin-Cockpit sehen Sie den Status aller Aufstellorte auf einen Blick — welche Gaststätte dokumentiert, wo Schulungen fällig sind, welche Sperrabfragen gemacht wurden. Ihre Wirte dokumentieren nebenbei am Handy; Sie behalten den Nachweis, den Behörde und Erlaubnis verlangen — jederzeit abrufbar und den Behörden direkt bereitzustellen.
Häufige Fragen
Brauche ich als Aufsteller ein eigenes Sozialkonzept, wenn die Gaststätte schon eines hat?
Aus dem Sozialkonzept müssen die aktuellen Daten zum Aufsteller und zur Betriebsstätte hervorgehen. Details ergeben sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Am einfachsten ist ein gemeinsames digitales System, in dem das Sozialkonzept elektronisch und immer aktuell vorgehalten wird — zusammen mit der OASIS-App.
Was kostet das Sozialkonzept für Automatenaufsteller?
Die Preise gelten pro Betriebsstätte bzw. Aufstellort und richten sich nach dem Umfang — vom einzelnen Standort bis zum Aufsteller mit vielen Partnerbetrieben. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie über das Anfrageformular.
Hilft das Sozialkonzept bei der Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO?
Ja. Für den Antrag müssen Sie als Aufsteller den Spieler- und Jugendschutz belegen — ein dokumentiert umgesetztes Sozialkonzept ist dafür das zentrale Instrument. Mit dem elektronischen Sozialkonzept liegt der Nachweis jederzeit exportbereit vor.
Brauche ich eine § 33c-Erlaubnis, wenn meine Geräte nur in einer fremden Gaststätte stehen?
Ja. Die Aufstellerlaubnis ist an den Aufsteller gebunden, nicht an den Standort. Wer Geldspielgeräte gewerblich betreibt, benötigt die Erlaubnis unabhängig davon, ob die Geräte im eigenen oder in einem fremden Betrieb stehen.
Was unterscheidet die Aufstellerlaubnis von der Geeignetheitsbestätigung?
Die Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO betrifft den Aufsteller als Gewerbetreibenden und gilt unabhängig vom Standort. Die Geeignetheitsbestätigung betrifft dagegen die Betriebsstätte und wird zusätzlich für jeden Standort benötigt.
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