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Gibt es eine offizielle Zulassung oder Genehmigung für Sozialkonzepte?

Nein, ein formales Zulassungsverfahren für Sozialkonzepte existiert nicht. Die Behörde genehmigt nicht das Sozialkonzept selbst, sondern erteilt die Aufstellerlaubnis nach § 33c GewO – das Sozialkonzept ist dabei eine der Voraussetzungen. Unser Sozialkonzept wurde u. a. von Kommunen in solchen Erlaubnisverfahren akzeptiert. Entscheidend ist die inhaltliche Qualität: Es wurde unter Mitautorschaft eines Diplom-Psychologen entwickelt und rechtlich geprüft.